E-Rechnung für Hundetrainer: Was Kleinunternehmer empfangen müssen – und was nicht

E-Rechnung für Hundetrainer: Was Kleinunternehmer empfangen müssen – und was nicht

Rintintin Pro

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Muss ein Hundetrainer E-Rechnungen schreiben oder empfangen? Pflichten seit 2025, Übergang bis 2028, Ausnahmen für Kleinunternehmer und Privatkunden.

E-Rechnung für Hundetrainer: Was Kleinunternehmer empfangen müssen – und was nicht

Kurze Antwort. Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder Hundetrainer mit Sitz in Deutschland E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können; ein E-Mail-Postfach reicht dafür. Ausstellen muss er sie nur im B2B-Geschäft und erst ab 2027 oder 2028. Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Rechnungen an private Hundehalter sind ausgenommen (Bayerisches Landesamt für Steuern).

*Stand: 28. Oktober 2026. Quellen: Bayerisches Landesamt für Steuern (lfst.bayern.de), Umsatzsteuergesetz und Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (gesetze-im-internet.de). Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung: Für deinen Fall gilt die Auskunft deines Steuerberaters oder Finanzamts.*

„Muss ich als Hundetrainer jetzt E-Rechnungen schreiben?“ Diese Frage taucht in Foren und bei Steuerberatern immer wieder auf. Die gute Nachricht: Für die meisten Hundeschulen und mobilen Trainer ändert sich beim Schreiben von Rechnungen wenig, weil ihre Kunden Privatpersonen sind. Beim Empfangen gilt die Pflicht dagegen schon heute für alle. Dieser Leitfaden zeigt, was gilt, ab wann, und was du konkret tun solltest.

Was ist eine E-Rechnung – und was nicht?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten Datenformat nach der europäischen Norm EN 16931, das ein Programm automatisch auslesen kann. Das Bayerische Landesamt für Steuern nennt zwei gängige Formate:

Eine normale PDF-Rechnung, die du per E-Mail verschickst, ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Sie gilt als „sonstige Rechnung“, genau wie eine Papierrechnung.

Die Pflichten auf einen Blick

Ab wannWas giltBetrifft dich als Hundetrainer?
1. Januar 2025Jeder inländische Unternehmer muss E-Rechnungen empfangen könnenJa, auch als Kleinunternehmer
bis 31. Dezember 2026Alle dürfen B2B-Rechnungen noch auf Papier oder, mit Zustimmung des Kunden, als PDF ausstellenÜbergangszeit
bis 31. Dezember 2027Papier/PDF weiter erlaubt, wenn der Vorjahresumsatz höchstens 800 000 € betrugFast alle Hundeschulen
ab 1. Januar 2028E-Rechnung beim Ausstellen im inländischen B2B-Geschäft PflichtNur wenn du Firmenkunden hast und kein Kleinunternehmer bist
dauerhaftAusnahmen: Kleinunternehmer (§ 19 UStG), Kleinbeträge bis 250 €, Rechnungen an PrivatkundenDer Normalfall im Hundetraining

Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern, Seite E-Rechnung, abgerufen am 28.10.2026.

Empfangen: die Pflicht, die schon gilt

Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder Unternehmer „die technische Empfangsbereitschaft sicherstellen“. Das gilt für Kleinunternehmer genauso wie für eine Hundeschule mit Angestellten. Laut Landesamt reicht dafür regelmäßig ein E-Mail-Postfach.

Typische Fälle im Hundetraining:

Was du tun solltest: eine eigene E-Mail-Adresse für Rechnungen anlegen (zum Beispiel rechnung@deine-hundeschule.de) und deinen Lieferanten mitteilen. Für das Öffnen einer XRechnung brauchst du ein Anzeigeprogramm oder dein Buchhaltungsprogramm; bei ZUGFeRD siehst du die PDF-Ansicht direkt. Und: die Datei selbst aufbewahren, nicht nur einen Ausdruck.

Ausstellen: wann du selbst E-Rechnungen schreiben musst

Die Pflicht zum Ausstellen gilt nur für inländische B2B-Umsätze, also Leistungen an andere Unternehmen in Deutschland. Typische Beispiele:

Deine Rechnungen an private Hundehalter (B2C) fallen laut Landesamt nicht unter die E-Rechnungspflicht. Für die Einzelstunde, das 5er-Paket oder den Welpenkurs einer Privatperson bleibt die PDF- oder Papierrechnung also erlaubt.

Für B2B-Rechnungen gilt die Übergangszeit: bis Ende 2026 für alle, bis Ende 2027 für Unternehmen mit höchstens 800 000 € Umsatz im Vorjahr. Ab dem 1. Januar 2028 musst du als regelbesteuerter Hundetrainer Firmenkunden eine E-Rechnung schicken.

Kleinunternehmer: dauerhaft ausgenommen beim Ausstellen

Kleinunternehmer ist, wessen Umsatz im Vorjahr 25 000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100 000 € nicht überschreitet (§ 19 UStG). Viele mobile Hundetrainer und Hundeschulen im Nebenerwerb liegen darunter.

Für sie regelt § 34a UStDV: Eine Kleinunternehmer-Rechnung kann immer als sonstige Rechnung übermittelt werden, also als PDF oder auf Papier, auch nach 2028. Sie muss trotzdem die Pflichtangaben enthalten, darunter den Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG.

Achtung: Wechselst du zur Regelbesteuerung, weil dein Umsatz steigt oder weil du freiwillig verzichtest, fällt diese Ausnahme weg. Plane den Umstieg dann rechtzeitig mit deinem Steuerberater.

Kleinbeträge bis 250 €

Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 € nicht übersteigt, sind Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) und von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Eine Einzelstunde oder ein kurzer Workshop für eine Firma kann darunter fallen. Ein Paket für einen Firmenkunden über 250 € nicht.

Checkliste für Hundetrainer (Stand 2026)

  1. E-Mail-Adresse für Rechnungen einrichten und an Lieferanten weitergeben.
  2. Eingehende E-Rechnungen im Originalformat aufbewahren.
  3. Kunden sortieren: Wer ist Privatperson, wer Unternehmen? Nur bei Unternehmen kommt das Ausstellen von E-Rechnungen in Frage.
  4. Status klären: Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung? Davon hängt fast alles ab.
  5. Ab 2027 planen, wenn du regelbesteuert bist und Firmenkunden hast: Buchhaltungsprogramm mit XRechnung- oder ZUGFeRD-Export auswählen.
  6. Angebote und Rechnungen trennen: Ein Kostenvoranschlag ist keine Rechnung. Siehe Kostenvoranschlag erstellen.

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Ehrlich gesagt: Das E-Rechnungsmodul von Rintintin Pro gilt derzeit nur für Profis mit Sitz in Frankreich. In Deutschland erstellt Rintintin Pro keine XRechnung und keine ZUGFeRD-Datei und ersetzt nicht dein Buchhaltungsprogramm. Für Privatkunden, also den Großteil deiner Umsätze, brauchst du ohnehin keine E-Rechnung. Wie du Zahlungen sauber organisierst: Zahlung vor Ort oder online. Worauf du bei der Software-Wahl achten solltest: Hundetrainer-Software im Vergleich. Und vor dem ersten Kunden: die §11-Erlaubnis.

Häufige Fragen

Muss ich als Hundetrainer E-Rechnungen schreiben?

Nur für Leistungen an andere Unternehmen in Deutschland, und erst ab 2027 oder 2028, je nach Vorjahresumsatz. Rechnungen an private Hundehalter sind nicht betroffen. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG darfst du dauerhaft PDF- oder Papierrechnungen ausstellen.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmer E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer. Laut Bayerischem Landesamt für Steuern reicht dafür in der Regel ein E-Mail-Postfach.

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung hat ein strukturiertes Format nach EN 16931, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Eine einfache PDF gilt als sonstige Rechnung.

Gilt die E-Rechnungspflicht für Rechnungen an Hundehalter?

Nein. Umsätze an private Endverbraucher (B2C) sind laut Bayerischem Landesamt für Steuern nicht von der E-Rechnungspflicht erfasst. Einzelstunden, Pakete und Kurse für Privatpersonen kannst du weiter als PDF abrechnen.

Bis wann darf ich Firmenkunden noch PDF-Rechnungen schicken?

Bis zum 31. Dezember 2026 alle Unternehmer. Bis zum 31. Dezember 2027, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 800 000 € betrug. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die E-Rechnung im inländischen B2B-Geschäft, außer für Kleinunternehmer und Kleinbeträge bis 250 €.

Erstellt Rintintin Pro E-Rechnungen für Deutschland?

Nein. Das E-Rechnungsmodul von Rintintin Pro gilt derzeit nur für Profis in Frankreich. In Deutschland organisiert Rintintin Pro Buchungen, Pakete und Online-Zahlungen; für XRechnung oder ZUGFeRD brauchst du ein Buchhaltungsprogramm.

Häufige Fragen

Was ist eine E-Rechnung – und was nicht?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten Datenformat nach der europäischen Norm EN 16931, das ein Programm automatisch auslesen kann. Das Bayerische Landesamt für Steuern nennt zwei gängige Formate: XRechnung: reine XML-Datei, ohne Lesesoftware für Menschen kaum lesbar; ZUGFeRD ab Version 2.0.1: ein hybrides Format, das einen maschinenlesbaren Datensatz und eine lesbare PDF-Ansicht in einer Datei verbindet. Eine normale PDF-Rechnung, die du per E-Mail verschickst, ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Sie gilt als „sonstige Rechnung“, genau wie eine Papierrechnung.

Und Rintintin Pro?

Rintintin Pro ist die Software für Hundetrainer: Online-Buchung rund um die Uhr, Hundeprofile und Sitzungsberichte, Pakete und Zahlungen per Stripe. Essential ist kostenlos, Premium kostet ab 15 € pro Monat bei jährlicher Zahlung, mit 7 Tagen Testphase (Kreditkarte erforderlich). Deine Kunden buchen über deinen Booking-Link. Mehr als 500 Profis sind registriert und über 20 000 Termine wurden bereits verwaltet. Ehrlich gesagt: Das E-Rechnungsmodul von Rintintin Pro gilt derzeit nur für Profis mit Sitz in Frankreich. In Deutschland erstellt Rintintin Pro keine XRechnung und keine ZUGFeRD-Datei und ersetzt nicht dein Buchhaltungsprogramm. Für Privatkunden, also den Großteil deiner Umsätze, brauchst du ohnehin keine E-Rechnung. Wie du Zahlungen sauber organisierst: Zahlung vor Ort oder online. Worauf du bei der Software-Wahl achten solltest: Hundetrainer-Software im Vergleich. Und vor dem ersten Kunden: die §11-Erlaubnis.

Muss ich als Hundetrainer E-Rechnungen schreiben?

Nur für Leistungen an andere Unternehmen in Deutschland, und erst ab 2027 oder 2028, je nach Vorjahresumsatz. Rechnungen an private Hundehalter sind nicht betroffen. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG darfst du dauerhaft PDF- oder Papierrechnungen ausstellen.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmer E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer. Laut Bayerischem Landesamt für Steuern reicht dafür in der Regel ein E-Mail-Postfach.

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung hat ein strukturiertes Format nach EN 16931, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Eine einfache PDF gilt als sonstige Rechnung.

Gilt die E-Rechnungspflicht für Rechnungen an Hundehalter?

Nein. Umsätze an private Endverbraucher (B2C) sind laut Bayerischem Landesamt für Steuern nicht von der E-Rechnungspflicht erfasst. Einzelstunden, Pakete und Kurse für Privatpersonen kannst du weiter als PDF abrechnen.

Bis wann darf ich Firmenkunden noch PDF-Rechnungen schicken?

Bis zum 31. Dezember 2026 alle Unternehmer. Bis zum 31. Dezember 2027, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 800 000 € betrug. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die E-Rechnung im inländischen B2B-Geschäft, außer für Kleinunternehmer und Kleinbeträge bis 250 €.

Erstellt Rintintin Pro E-Rechnungen für Deutschland?

Nein. Das E-Rechnungsmodul von Rintintin Pro gilt derzeit nur für Profis in Frankreich. In Deutschland organisiert Rintintin Pro Buchungen, Pakete und Online-Zahlungen; für XRechnung oder ZUGFeRD brauchst du ein Buchhaltungsprogramm.

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